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Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld
Nach Ende des Arbeitsverhältnisses sollten Sie sich sofort zur Wahrung Ihrer Ansprüche auf Arbeitslosengeld und allfälliger Schulungsmaßnahmen bei Ihrem AMS melden.
Sie erhalten auch während des Zeitraumes der Kündigungsentschädigung und der Urlaubsersatzleistung Arbeitslosengeld. Dieses aber als Vorschuss auf das Insolvenzentgelt für diese Ansprüche. Die IEF-Service GmbH zieht den Vorschuss beim Bescheid automatisch ab. Formal beginnt der Arbeitslosengeldbezug erst im Anschluss.
Der Link zum AMS: www.ams.at
Das AMS empfiehlt, dass Sie sich so rasch als möglich als arbeitssuchend vormerken lassen. Zuständig ist die regionale AMS-Geschäftsstelle Ihres Wohnortes.
Wien
- Arbeitslosmeldung: Zuständigkeit je Wohnbezirk
- Sonderzuständigkeit für Handelsunternehmen/Service für Unternehmer
AMS Redergasse, 1050 Wien, Redergasse 1
E-Mail: Sfu.redergasse@ams.at
Dem AMS liegen bereits Anfragen interessierter Handelsunternehmen vor. Übermitteln Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Name, Adresse, Telefonnummer, Email) mit dem Stichwort COSMOS so rasch als möglich an das AMS Redergasse. Dies können Sie schon vorsorglich, vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu COSMOS, machen.
Tipp des AMS: je länger die Arbeitslosigkeit dauert, desto schwieriger wird die Vermittlung; Jetzt gibt es Handelsbetriebe, die sich für Cosmos-MitarbeiterInnen interessieren.
Für Wiener ArbeitnehmerInnen:
www.waff.at (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds)
Vertreter des WAFF/Regionale Insolvenzstiftung Wien werden bei einigen Versammlungen in Wien anwesend sein. Für Interessenten, die der WAFF in diesen Versammlungen nicht erreichen kann, besteht die Möglichkeit sich über die Mailadresse Stiftung@waff.at unter dem Stichwort RIWCOSMOS zu melden.
Fragen und Antworten zur Regionalen Insolvenzstiftung Wien (RIW) für MitarbeiterInnen von Cosmos