COSMOS Aktuell 11.5.2010

Löhne/Gehälter Jänner, Februar
Sind beantragt und wurden bereits von der IEF-Service GmbH an die Arbeitnehmer ausbezahlt.

Beendigungsansprüche für Beendigungen bis Februar
Beendigungsansprüche (insb Abfertigung, Urlaubsersatzleistung, allfällige Kündigungsentschädigung) wurden bereits beantragt und werden von der IEF-Service GmbH bearbeitet

Löhne/Gehälter März, April
Beendigungsansprüche für Beendigungen März, April

Soweit Löhne und Gehälter (als Masseforderungen) nicht von COSMOS ausbezahlt wurden, werden auch diese Ansprüche gemeinsam mit den Beendigungsansprüchen abgerechnet und beantragt.
Diese Ansprüche werden zur Zeit berechnet und in Etappen beantragt. Die Forderungsaufstellungen übermitteln wir Ihnen entsprechend der Beantragung.

Die Berechnung von Beendigungsansprüchen erfordert einen längeren Zeitraum als die Berechnung laufender Entgelte da sich das Ausmaß dieser Ansprüche an der Dauer des Dienstverhältnisses bzw an Durchschnittsbezügen orientiert. Wir bemühen uns auch, sämtliche im Rahmen der Abrechnung auftauchenden Fragen im Vorfeld abzuklären, damit der Masseverwalter rasch anerkennen kann. Auch die Prüfung von Beendigungsansprüchen im gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz dauert länger als die Prüfung von laufenden Ansprüchen.

Beachten Sie:
Für die Dauer der Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung sind Sie versichert. Arbeitslosengeld wird in diesem Zeitraum als Vorschuss auf das Insolvenz-Entgelt ausbezahlt. Im Bescheid über das Insolvenz-Entgelt wird das in diesem Zeitraum ausbezahlte Arbeitslosengeld abgezogen und an das AMS rückerstattet.

Bei Kündigungsentschädigungen die den Zeitraum von 3 Monaten übersteigen, werden sie von der IEF-Service GmbH ein Schreiben zur Angabe des anrechenbaren Einkommens erhalten. Dieses Formular ist von Ihrem neuen Arbeitgeber auszufüllen. Sollten Sie kein (unselbständiges oder selbständiges Einkommen) haben geben Sie das bitte der IEF-Service GmbH bekannt.

Tipp:
Nutzen Sie Ihre Chancen, rasch einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Melden Sie sich bei ihrem zuständigen AMS!

Betriebsratsumlage/BRU

Für die Monate Jänner und Februar 2010 war in den Abrechnungen/Aufstellungen zu den Anträgen vorgesehen, dass die Betriebsratsumlagen direkt an den Betriebsratsfonds angewiesen werden.
Der Betriebsratsfonds wurde nach Antragstellung, aber vor Auszahlung aufgelöst.

Die Betriebsratsumlagen wurden daher vom Insolvenzschutzverband (AK/ÖGB Insolvenzbüro) an die Arbeitnehmer weiter überwiesen. Die Überweisung auf die bekannt gegebenen Konten erfolgte in den Kalenderwochen 19/20.