COSMOS Aktuell 16.7.2010

Löhne/Gehälter März, April sowie Beendigungsansprüche
Die Berechnung ist weitgehend abgeschlossen; die Anträge bei der IEF-Service GmbH wurden eingebracht. Die Forderungsaufstellungen, die Übersicht über die geltend gemachten Forderungen, werden derzeit vom ISA versendet.

Die Beendigungsansprüche wurden anhand der Personaldaten der Firma COSMOS vom ISA berechnet. Die Firma COSMOS hat nur für einen Teil der betroffenen Arbeitnehmer noch eine Endabrechnung erstellt. Die GKK-Abmeldungen und Arbeitsbescheinigungen wurden von COSMOS an die Arbeitnehmer übermittelt.

Arbeitnehmer mit Kündigungsschutz (Mutterschutz/ Elternkarenz, Präsenzdiener)
Arbeitnehmer mit Sonderverträgen (Altersteilzeit, Bildungskarenz)

Die Firma COSMOS hat uns die für die Berechnung erforderlichen Personaldaten zur Verfügung gestellt. Die Berechnung der Beendigungsansprüche wird derzeit vom ISA durchgeführt. Die Berechnung soll bis Ende Juli abgeschlossen sein.

Verfahren bei der IEF-Service GmbH
Die IEF-Service GmbH führt ein gesetzliches Verfahren nach den Bestimmungen des IESG durch. Da bereits im Rahmen der Abrechnung die Firmendaten und die gesetzlichen Grundlagen (zB. dienstzeitabhängige Ansprüche wie die Abfertigung und die Kündigungsentschädigung; allfällige Durchschnittsberechnungen für die Anspruchsgrundlage) mit dem Masseverwalter abgeklärt wurden, gehen wir von einer raschen Anerkennung der Forderungen durch den Masseverwalter aus.
Die IEF-Service GmbH wird voraussichtlich in vielen Fällen Teilbescheide über die laufenden Forderungen und meist auch über die Abfertigung erlassen.
Ob über die Kündigungsentschädigung gemeinsam mit den sonstigen Forderungen entschieden wird, oder darüber später ein eigener Bescheid ergeht, hängt von der Dauer der Kündigungsentschädigung ab. Vor Entscheidung über Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung muss die IEF Service GmbH jedenfalls eine Abfrage beim AMS machen. (Hinweis: Arbeitslosengeld wurde in diesem Zeitraum als Vorschuss auf das Insolvenz-Entgelt ausbezahlt. Im Bescheid über das Insolvenz-Entgelt wird das in diesem Zeitraum ausbezahlte Arbeitslosengeld abgezogen und an das AMS rückerstattet.)
Soweit die Kündigungsentschädigung den Zeitraum von 3 Monaten übersteigt, werden Sie von der IEF-Service GmbH ein Schreiben zur Angabe des anrechenbaren Einkommens erhalten. Dieses Formular ist von Ihrem neuen Arbeitgeber auszufüllen. Sollten Sie kein (unselbständiges oder selbständiges) Einkommen haben, geben Sie das bitte der IEF-Service GmbH bekannt.

Lehrlinge
Aufgrund einer neuen Entscheidung der Oberlandesgerichtes haben wir ergänzend eine 3-monatige Kündigungsentschädigung angemeldet. Die Rechtslage ist noch unklar. Beachten Sie:  Die Beantragung dieser Kündigungsentschädigung erfolgt nur aus prozessualer Vorsicht! Ob diese tatsächlich zuerkannt werden kann, steht aus heutiger Sicht noch nicht fest.