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COSMOS - Ihre Forderungsaufstellung
Die Forderungsaufstellung zeigt die Forderungen, die wir für Sie berechnet haben.
* Die Lohnsteuer in der Insolvenz wird anders berechnet. Vergleichen Sie daher nur die Bruttobeträge mit den Bruttowerten der Firmenlohnverrechnung!
* Die Ansprüche sind monatlich aufgeschlüsselt. Die Monatssumme beinhaltet Entgelt, Überstunden, Zulagen und Aufwandsentschädigungen wie zB Diäten.
* Zu Ihrer Information sind die Aufwandsentschädigungen und die sonstigen Entgeltbestandteile wie zB Überstunden gesondert ausgewiesen.
Überprüfen Sie die von uns übermittelte Forderungsaufstellung. Wenn Ihrer Meinung nach in dieser Aufstellung Ansprüche fehlen oder unrichtig berechnet sind, teilen Sie dies dem AK/ÖGB-Insolvenzbüro schriftlich mit (siehe Kontakt). Die vorhandenen Nachweise müssen Sie beilegen.
Auf der Aufstellung finden Sie auch immer Ihre Daten (Adresse, Kontoverbindung, etc). Kontrollieren Sie bitte auch diese Daten und informieren Sie uns, wenn Korrekturen notwendig sind.
Die Forderungsaufstellung ist auch bei der Kontrolle der von der IEF-Service GmbH übermittelten Bescheide wichtig. Mit dem Bescheid wird der Nettobetrag ausbezahlt.
Urlaubsersatzleistung (UEL)
Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses wird der Urlaubsanspruch (bis zum Ende der fiktiven Kündigungsfrist) aliquotiert. Die Urlaubsersatzleistung ist der in Geld abgefundene restliche Urlaubsanspruch. Der Anspruch wird auf Ihrer Abrechnung in Werktagen ausgewiesen.
Kündigungsentschädigung bzw Schadenersatz
besteht aus dem laufenden Entgelt und den anteiligen Sonderzahlungen für die Zeit der fiktiven Kündigungsfrist und gebührt bei vorzeitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses in der Insolvenz bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin (zB 15. oder Monatsletzter bzw Quartalsende).
Beginnt im Zeitraum der Kündigungsentschädigung bzw des Schadenersatzes ein neues Urlaubsjahr, steht dafür auch die Urlaubsersatzleistung zu.
Unbedingte Kündigungsentschädigung/Schadenersatz:
Bis zum Maximalausmaß von 3 Monaten erfolgt keine Anrechung des neuen Verdienstes! Der Anspruch steht daher ungekürzt zu, auch wenn Sie ein neues Arbeitsverhältnis haben.
Bedingte Kündigungsentschädigung/Schadenersatz:
Der Bruttoverdienst aus einem neuen Arbeitsverhältnis oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit verringert diese Ansprüche.
Lehnen Sie eine andere Beschäftigung ab oder wollen Sie absichtlich kein Einkommen erzielen, so wird ein fiktives Einkommen angerechnet.
Nach Ablauf dieses Zeitraumes ersucht Sie die IEF-Service GmbH um Übersendung der monatlichen Lohnabrechnungen aus einem neuen Arbeitsverhältnis. Nach Bescheiderstellung über den Differenzanspruch wird dieser an Sie überwiesen. Erfolgt von Ihnen keine Mitteilung, lehnt die IEF-Service GmbH diesen Anspruch mit Bescheid ab!
Bedingte Urlaubsersatzleistung:
Beginnt während der bedingten Kündigungsentschädigung bzw Schadenersatzes ein neues Urlaubsjahr, wird von der IEF-Service GmbH der Anspruch auf Urlaub aus dem neuen Arbeits- oder Lehrverhältnis angerechnet.
"Freiwillige" Abfertigungen und Kündigungsentschädigungen, die über das gesetzliche bzw kollektivvertragliche Ausmaß hinausgehen, sind vom Insolvenz-Entgelt ausgenommen. Für diese ungesicherten Ansprüche erhalten Sie die Konkursquote, sofern die Forderungen vom Masseverwalter anerkannt sind und eine Verteilung an die Gläubiger stattfindet.
Beziehen Sie im Zeitraum der (bedingten oder unbedingten) Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung Arbeitslosengeld, wird dieses im Bescheid vom Auszahlungsbetrag in Abzug gebracht.