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FAQ

Fragen und Antworten zur Regionalen Insolvenzstiftung Wien (RIW) für MitarbeiterInnen von COSMOS

Was habe ich davon, wenn ich in eine Arbeitsstiftung gehe?

  • Unterstützung bei Ihrer Arbeitsuche, bessere Chancen für Sie, einen Job zu finden
  • Möglichkeit zur beruflichen Neuorientierung
  • Auch Weiterbildung ist für Sie möglich, wenn Sie das wollen
  • Schulungsarbeitslosengeld vom AMS in der Höhe des Arbeitslosengeldes und ein monatlicher finanzieller Zuschuss (Ausbildungsbedingte Zuschussleistung)
  • Verbesserte soziale Absicherung: die Arbeitsstiftung unterbricht Ihren Arbeitslosengeldbezug
  • Auf jeden Fall werden sie in der Arbeitstiftung nicht alleine gelassen

Was passiert, wenn ich nicht in die Arbeitsstiftung gehe?

  • Keine professionelle Unterstützung bei der Orientierung und Qualifizierung
  • Weniger Zeit zur Arbeitsuche
  • Weniger Geld (kein finanzieller Zuschuss, kein garantiertes Geld für eine Weiterbildung)
  • Es kann bedeuten, weniger Chancen am Arbeitsmarkt zu haben, Arbeit zu finden

Wie lange dauert meine Teilnahme an der Arbeitsstiftung?

  • Die Dauer ist von Person zu Person verschieden, je nach Bedarf des einzelnen und Erfolg bei der Arbeitsuche. Erfahrungsgemäß dauert die Teilnahme von ca. drei Monaten bis durchschnittlich einem Jahr.
  • Längstmögliche Dauer der Stiftungsteilnahme (Lehre, Schule, Fachhochschule, u.ä.):
    bis zu 3 Jahren, unter bestimmten Bedingungen bis zu 4 Jahren.
  • Ein Ausstieg ist jederzeit möglich.

Wie viel Geld bekomme ich in der Arbeitsstiftung?

Vom AMS:
das Schulungsarbeitslosengeld (selbe Höhe wie normales Arbeitslosengeld)
Von der Stiftung:
einen monatlichen finanziellen Zuschuss in der Höhe von € 40,00
und für jene, die sich weiterbilden wollen, wird dies mit einem
Betrag von bis zu rd. € 3.600,- finanziert.

Wo und wann findet die Arbeitsstiftung statt?

Der waff führt die Arbeitsstiftung in Wien durch, der Einstieg, ist derzeit alle vier Wochen möglich.

Kann ich während meiner Stiftungsteilnahme auf Urlaub gehen?

Die Rechte und Pflichten sind in der Arbeitsstiftung ähnlich wie bei einem Dienstverhältnis so auch der Urlaubsanspruch. Am Beginn der Arbeitsstiftung kann noch kein Urlaub genommen werden.

Was mache ich, wenn ich während der Arbeitsstiftung keine neue Arbeit finde?

Durchschnittlich 70 % der StiftungsteilnehmerInnen finden Arbeit im Anschluss an die Stiftungsteilnahme.
Sollten Sie tatsächlich keine Arbeit finden, haben Sie dann noch immer Ihren Anspruch auf Ihr normales Arbeitslosengeld und damit Zeit für weitere Arbeitssuche.

Wo erhalte ich weitere Informationen, die mir weiterhelfen können?

Weitere Informationen erhalten Sie durch Ihre BetriebsrätInnen, Personalverantwortliche und den waff

Bei Interesse melden Sie sich bitte unter stiftung@waff.at (Stichwort RIWCOSMOS) - Sie werden von unseren BeraterInnen kontaktiert!